Was ist der Zweck eines Wertgutachtens?
Mein Gutachten verschafft Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidungen bei
- Kauf, Verkauf oder Vermietung
- Erbschaft oder Schenkung
- Feststellung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Bewertung von Pflichtteilsansprüchen
- Scheidung (Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen)
- Finanzierung und Umschuldung
- oder wenn Sie es einfach wissen möchten.
Zu meinem Spezialgebiet gehören die Bewertung von
- unbebauten Grundstücken
- bebauten Grundstücken
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäusern
- Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäusern
- Erbbaurechten
- Bewertung von Rechten Dritter an Grundstücken wie zum Beispiel Altenteilen, Wohn- und Nießbrauchsrechten und anderen Nutzungsrechten Dritter
Schwerpunktmäßig bin ich im Landkreis Harburg tätig. Für diesen Bereich bin ich ehrenamtlich als Sachverständiger für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg bestellt. Außerdem bin ich ehrenamtliches Mitglied des Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen.
Auch in den angrenzenden Landkreisen stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.